Dies wird durch die Aussage der Rekurrentin selbst bekräftigt, wonach ihr das strittige Nachdiplomstudium die mögliche künftige Übernahme zusätzlicher beruflicher Funktionen ermöglichen soll, die sie andernfalls nicht wahrnehmen könnte. Nach ihren Aussagen zeichne sich im Rahmen der Reorganisation der kantonalen Strafverfolgungsbehörden eine Aufwertung der aktuell von ihr besetzten Position ab. Mit dem Studiengang habe sie gerade bezweckt, ihren Wissenstand vorsorglich der zu erwartenden neuen Situation anzupassen. c) Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs berechtigt sodann zur Führung des eidgenössisch anerkannten Titels "Master of Advanced Studies in Forensics".