], Bd. XVII, S. 195 ff.; BGE 2A.182/2005 vom 17. Oktober 2005, ) oder eines diplomierten Betriebsökonomen HWV zum Master of Business Administration (BGE 2A.623/2004 vom 6. Juli 2005, ). Dagegen qualifizierte das Gericht die Aufwendungen für den Besuch des Intensivstudiums KMU-HSG als Weiterbildungskosten, da der Kurs inhaltlich auf die praktischen Bedürfnisse von Personen zugeschnitten war, die Erfahrung in der Führung einer KMU hatten und auch Nicht-Akademikern offen stand (vgl. StGE Nr. 171/2005 vom 18. November 2005). b) Das von der Rekurrentin absolvierte Nachdiplomstudium "Forensik II" setzt sich gemäss Art.