KGE VV] vom 6. Dezember 2006, E. 4.2). 4. Vorliegend ist die Rekurrentin beim Statthalteramt Y als Untersuchungsbeamtin tätig. Im Hinblick auf die im Zuge der Erneuerung der Strafprozessordnung zu erwartenden Reformen besuchte sie den Studiengang Forensik II an der Hochschule für Wirtschaft A., welche ein Bestandteil der Hochschule Zentralschweiz (früher: FH Zentralschweiz) ist. a) Universitäten und Fachhochschulen kommt nicht die Funktion zu, ihre Studenten für bestimmte Berufe auszubilden. Vielmehr vermitteln sie eine breit angelegte, fundierte und überdies wissenschaftlich orientierte Ausbildung.