2. Vorliegend unterliegt der Beurteilung, ob die von der Pflichtigen für das Jahr 2005 geltend gemachten Kosten in Höhe von Fr. 9'129.-- für den Studiengang "Forensik II" an der Hochschule für Wirtschaft A. (…) als Weiterbildungskosten im Sinne des Steuergesetzes vom steuerbaren Einkommen zum Abzug zuzulassen sind, bzw. ob der fragliche Studiengang eine Weiterbildungsoder eine Ausbildungsmassnahme darstellt. 3. Gemäss § 29 Abs. 1 lit. a StG können u.a. bei unselbständiger Erwerbstätigkeit die mit der Ausübung des Berufes zusammenhängenden Weiterbildungskosten als Erwerbsunkosten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind laut § 29 Abs. 3 StG