An der heutigen Verhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Die Rekurrentin wies in Erweiterung ihrer Begründung darauf hin, dass insbesondere auch die Dauer des Nachdiplomstudiums Forensik II nicht als unverhältnismässig lange für eine Weiterbildung angesehen werden könne, da der tatsächliche Aufwand während der drei Jahre lediglich etwa 75 Tage betragen habe.