Schliesslich sei das Jura-Studium als ihre Ausbildung anzusehen, welche sie schon vor zehn Jahren abgeschlossen habe. 3. Mit Einsprache-Entscheid vom 30. November 2006 wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit der Begründung ab, Lehrgänge im universitären oder Fachhochschulumfeld würden generell von Praxis und kantonaler Rechtsprechung als Ausbildungsmassnahmen qualifiziert.