Auch habe sich der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber nicht an den Kosten beteiligt. Gemäss Begründung des Kantons Basel-Landschaft stelle der fragliche Studiengang eine Weiterbildung im Sinne des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (PersonalG) dar. Sodann könne es keine Praxis bezüglich dieses Studienganges geben, da es sich dabei um eine neue Weiterbildung handle, die es in dieser Form bisher nicht gegeben habe. Schliesslich sei das Jura-Studium als ihre Ausbildung anzusehen, welche sie schon vor zehn Jahren abgeschlossen habe.