Seit dem 1. Januar 2001 ist sie in Y beim Statthalteramt als Untersuchungsbeamtin tätig. Im Herbst 2002 absolvierte sie den 18-tägigen Nachdiplomkurs Forensik I an der Hochschule für Wirtschaft A. (…). Am selben Ort absolvierte sie im Jahr 2005 den drei Semester dauernden Nachdiplomkurs Forensik II. In der definitiven Veranlagung zur Staatssteuer 2005 vom 19. Mai 2006 wurde der von der Pflichtigen in ihrer Steuererklärung geltend gemachte Abzug für Weiterbildungs- und Ausbildungskosten betreffend Nachdiplomkurs