Zwar handle es sich hier nicht um Verwandte jedoch um nahestehende Dritte, weshalb der vorliegende Fall entsprechend zu beurteilen sei. Gemäss den von der Steuerverwaltung eingereichten Berechnungen beträgt der Eigenmietwert im Fall der direkten Bundessteuer Fr. 21'960.--. Danach würde sich der monatliche Mietzins auf Fr. 1'830.-- belaufen. Die Steuerverwaltung anerkennt, dass es sich vorliegend nicht um einen Fall von Vorzugsmietzinsen unter Verwandten handelt. Für eine analoge Beurteilung des Falles, was im Ergebnis dann zu einer Annäherung des Mietzinses an den Eigenmietwert führen würde, besteht somit letztlich auch aufgrund der gesetzlichen Vorschriften keine Veranlassung.