Der Schulhauslärm bzw. der Abzug für Inkonvenienzen bewirkt eine weitere Reduktion um 20 % und führt so zu einem Grundbetrag von Fr. 980.-- (gerundet). Für die Gartenanlage mit Grillplatz wurden Fr. 50.-- angesetzt und für die Garage sowie für den Bastelraum wurden nochmals Fr. 200.-- veranschlagt, was monatlich einen Mietwert von total Fr. 1'230.-- ergibt. Laut § 7 der Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern vom 7. November 1995 (SGS 157.21), die im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft stehen, beträgt der Inkonvenienzabzug sogar 25 %. Allerdings wird in dieser Verordnung nicht von einer Normmietfläche ausgegangen, wie dies im Schätzungsbericht der Fall ist.