In der Veranlagungsverfügung zur direkten Bundessteuer 2006 vom 26. April 2007 wurde die monatliche Marktmiete auf Fr. 1'900.-- festgesetzt und den Pflichtigen die Differenz zur effektiv bezahlten Miete in Höhe von Fr. 781.-- aufgerechnet, was zu einer jährlichen Mehrbelastung von Fr. 13'428.-- führte. Im Einsprache-Entscheid wurde diese Aufrechnung unter Berücksichtigung der Wohnlage und aufgrund der Tatsache, dass ein Abwart in Notfällen auch während der Freizeit zur Verfügung stehen müsse, auf Fr. 9'400.-- reduziert. b)