Das sind Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen in der Form von Sachen, Rechten oder Dienstleistungen zufliessen. In der Regel handelt es sich um Leistungen im Bereich der Erwerbstätigkeit und der geldwerten Leistungen aus Beteiligungen. Voraussetzung der Steuerbarkeit von Naturaleinkünften bildet eine gewisse Disponibilität, sie sind nur steuerbar, wenn und soweit sie in Geld umsetzbar sind oder die Einsparung von Ausgaben ermöglichen (vgl. Reich in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/2a Art. 16 DGB N 20).