Wenn eine Behörde in einem Fall eine vom Gesetz abweichende Entscheidung getroffen habe, ergebe sich daraus grundsätzlich kein Anspruch, ebenfalls von der Norm abweichend behandelt zu werden. Es stünde den Beschwerdeführern jedoch offen, den Nachweis zu erbringen, dass ein tieferer monatlicher Mietzins für das betroffene Einfamilienhaus in X., als der von der Steuerverwaltung angenommene marktkonform sei, rechtsgenüglich zu erbringen. 6. An der heutigen Verhandlung hielten die Parteien an ihren Begehren fest, wobei der Vertreter der Pflichtigen weitere Anträge stellte, auf die in den Erwägungen näher einzugehen ist. Aus den Erwägungen: 1.