Die im Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung vom 20. November 2007 verfügte Aufrechnung in Höhe von Fr. 9'400.-- ist entsprechend der Mietwertschätzung der B. AG vom 9. Januar 2008 auf Fr. 7'620.-- (= Fr. 1'230.-- - Fr. 595.-- = Fr. 635.-- x 12) zu reduzieren und den Pflichtigen als geldwerte Leistung und somit als Einkommen für das Jahr 2006 aufzurechnen. Der Rekurs ist aufgrund all dieser Erwägungen teilweise gutzuheissen. 7. a) (…) b) (…) Entscheid Nr. 037/2008 vom 09.05.2008