Der Vertreter der Pflichtigen beantragt, die monatliche Miete sei von Fr. 1'222.-- um 50 % auf Fr. 611.-- zu reduzieren und die Aufrechnung auf Fr. 3'192.-- zu beschränken. Gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Verbandes des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), welche der Vertreter der Pflichtigen an der heutigen Verhandlung ins Recht legte, ist für die Dienstwohnung ein angemessener Wohnungszins vorzusehen. Weiter ist bei der Festsetzung des Mietzinses darauf zu achten, dass die Inkonvenienzen gebührend berücksichtigt werden. Der Mietzins sei gemäss diesen Empfehlungen gegenüber dem ortsüblichen Zins für eine vergleichbare Wohnung um mindestens 50 % zu reduzieren.