Im Einsprache-Entscheid wurde diese Aufrechnung unter Berücksichtigung der Wohnlage und aufgrund der Tatsache, dass ein Abwart in Notfällen auch während der Freizeit zur Verfügung stehen müsse, auf Fr. 9'400.-- reduziert. b) Der dem Steuergericht vorliegende Schätzungsbericht der B. AG, Basel vom 9. Januar 2008, welcher auch der Steuerverwaltung zur Verfügung stand und vom Vertreter des Pflichtigen an der Verhandlung ins Recht gelegt wurde, präsentiert eine detaillierte Aufstellung zu mehreren begutachteten Dienstwohnungen. Die hier in Frage stehende Dienstwohnung in X. ist 101 m 2 gross und wurde um einen objektiven und vergleichbaren Wert zu erhalten auf 95 m 2 (6 %) reduziert.