Beide Anträge erfordern eine Antwort, der eine quantitative Beurteilung der Aufrechnung voranzugehen hat, weshalb die beiden Anträge zusammengefasst und gemeinsam erörtert werden. a) In der Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2006 vom 26. April 2007 wurde die monatliche Marktmiete auf Fr. 1'900.-- festgesetzt und den Pflichtigen die Differenz zur effektiv bezahlten Miete in Höhe von Fr. 781.-- aufgerechnet, was zu einer jährlichen Mehrbelastung von Fr. 13'428.-- führte. Im Einsprache-Entscheid wurde diese Aufrechnung unter Berücksichtigung der Wohnlage und aufgrund der Tatsache, dass ein Abwart in Notfällen auch während der Freizeit zur Verfügung stehen müsse, auf Fr. 9'400.-- reduziert. b)