Schliesslich verfügen diese regelmässig über jene Daten, die zur Erhebung der Einkommenssteuer notwendig sind, wie insbesondere Lohnausweise und Belege über den Liegenschaftsunterhalt. Weiter musste den Rekurrenten klar sein, dass sie durch den Übertritt in die unselbständige Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen höheren Nettoverdienst auch mehr Steuern zu zahlen hatten. Es wäre ihnen daher durchaus möglich gewesen, rechtzeitig eine genügend hohe Zahlung für die Staatssteuern 99/00 zu leisten und dadurch die Erhebung von Verzugszinsen zu vermeiden. Überdies waren zu jener Zeit sämtliche steuerpflichtigen Personen von der damaligen Regelung betroffen.