07-037 Berechnung der Verzugszinsen Sachverhalt: 1. Aufgrund der letzten definitiven Veranlagung (1997/98) wurden die Steuerpflichtigen am 22. September 2000 für das Jahr 1999 provisorisch in Höhe von Fr. 4'329.55 veranlagt und mit Vorausrechnung 2000 vom 21. Januar 2000 ebenfalls provisorisch in Höhe von Fr. 5'524.25 eingeschätzt. Zugleich wurde ihnen mitgeteilt, dass für Zahlungen vor dem 30. September des Steuerjahres ein Vergütungszins von 2,5 % gewährt werde. Auf Steuern, die nach dem 30. September des Steuerjahres bezahlt werden, würde ein Verzugszins von 5 % belastet.