Für das Jahr 2004 seien die beiden GmbH's der Ehefrau ebenfalls amtlich eingeschätzt worden. Auf jener Annahme basiere auch das geschätzte Einkommen der Ehefrau in Höhe von Fr. 30'000.--. Die Steuerverwaltung eröffnete den Einsprache-Entscheid vom 11. Dezember 2006 per Einschreiben dem Vertreter des Pflichtigen und stellte ihn auch mit separater Post per Einschreiben der Ehefrau zu. Das Einschreiben (mit Abholfrist bis zum 19. Dezember 2006) an die Ehefrau wurde von der Post retourniert mit dem Vermerk: "Nicht abgeholt", weshalb er per 21. Dezember 2006 erneut (uneingeschrieben) zugestellt wurde.