Mit Veranlagungsverfügung vom 21. April 2006 zur direkten Bundessteuer 2004 adressiert an den Ehemann, wurden die Ehegatten für das Jahr 2004 gemeinsam mit einem Einkommen in Höhe von Fr. 131'097.-- veranlagt. Dabei wurden die Faktoren der Ehefrau wie u.a. das Einkommen in Höhe von Fr. 30'000.-- sowie der Eigenmietwert in Höhe von Fr. 19'306.-- amtlich eingeschätzt, was zu einem satzbestimmenden sowie steuerbaren Einkommen von Fr. 88'900.-- führte.