Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 27. April 2007 (034/2007) Getrennt lebenden, noch nicht geschiedenen Ehegatten ist die Veranlagungsverfügung, bei gemeinsamer Veranlagung beider Ehegatten, jedem Ehegatten mit separater Post zu eröffnen. Eine mangelhaft eröffnete Verfügung bzw. eine Verfügung welche nicht an diejenige Person eröffnet worden ist, gegenüber welcher die Verfügung gelten soll, erlangt keine Wirksamkeit und vermag auch keine Rechtswirkung zu entfalten. 07-034 Korrekte Eröffnung der Veranlagungsverfügung Sachverhalt: 1.a) Gemäss Meldung der Einwohnerkontrolle Y lebt der Pflichtige seit dem 15. März 2005 von seiner Ehefrau getrennt.