Das Einschreiben (mit Abholfrist bis zum 19. Dezember 2006) an die Ehefrau wurde von der Post retourniert mit dem Vermerk: "Nicht abgeholt", weshalb er per 21. Dezember 2006 erneut (uneingeschrieben) zugestellt wurde. 4. Mit Schreiben vom 3. Januar 2007 erhob der Pflichtige zusammen mit seinem Vertreter Rekurs gegen den Einsprache-Entscheid zur Staatssteuer 2004 vom 11. Dezember 2006 mit dem Begehren, die Veranlagungen seien entsprechend der Steuererklärung zu rektifizieren. Zur Begründung führte er aus, der Einsprache-Entscheid entspreche nicht den wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten.