Mit Veranlagungsverfügung vom 21. April 2006 zur Staatssteuer 2004 adressiert an den Ehemann, wurden die Ehegatten für das Jahr 2004 gemeinsam mit einem Einkommen in Höhe von Fr. 123'072.-- veranlagt. Dabei wurden die Faktoren der Ehefrau wie u.a. das Einkommen in Höhe von Fr. 30'000.-- sowie der Eigenmietwert in Höhe von Fr. 10'600.-- amtlich eingeschätzt, was zu einem satzbestimmenden Einkommen von Fr. 74'278.-- bzw. einem steuerbaren Einkommen von Fr. 94'278.-- führte.