Die Steuerabteilung der Gemeinde Y hat die Ehefrau mehrfach aufgefordert die für die Steuererklärung relevanten Unterlagen einzureichen, ansonsten sie amtlich veranlagt werde. b) Da die Ehefrau innert der ihr gesetzten Frist ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, wurden ihre Steuerfaktoren amtlich eingeschätzt. c) Mit Veranlagungsverfügung vom 21. April 2006 zur Staatssteuer 2004 adressiert an den Ehemann, wurden die Ehegatten für das Jahr 2004 gemeinsam mit einem Einkommen in Höhe von Fr. 123'072.-- veranlagt.