Gemäss Meldung der Einwohnerkontrolle Y lebt der Pflichtige seit dem 15. März 2005 von seiner Ehefrau getrennt. Die Steuererklärung für das Jahr 2004 wurde von der Steuerverwaltung nur an ihn adressiert und an die Adresse in X gesandt. Der Pflichtige hat die Steuererklärung nur unter Beachtung seiner Steuerfaktoren ausgefüllt und allein mit Datum vom 9. Mai 2005 unterzeichnet und eingereicht. Zudem hat er Antrag auf Steuerteilung gestellt. Die Steuerabteilung der Gemeinde Y hat die Ehefrau mehrfach aufgefordert die für die Steuererklärung relevanten Unterlagen einzureichen, ansonsten sie amtlich veranlagt werde.