Dadurch werden ebenfalls die Steuerfaktoren des Ehemannes tangiert, weshalb dem Ehemann auch das rechtliche Gehör gewährt werden muss. Dadurch, dass die Steuerverwaltung die Verfügung betreffend Nachsteuern und Bussen zur direkten Bundessteuer 2001-2005 vom 27. September 2007 und den Einsprache-Entscheid betreffend Nach- und Strafsteuern zur direkten Bundessteuer 2001-2005 vom 10. Dezember 2007 nur teilweise den Betroffenen eröffnet hat, kann dieser Mangel lediglich durch Aufhebung des Einsprache-Entscheides und der Verfügung behoben werden.