Verfügung vom 27. September 2007 - adressiert an die Pflichtige - erhob die Steuerverwaltung für die direkten Bundessteuer 2001 bis 2005 Nach- und Strafsteuern in Höhe von total Fr. 1'066.20 und führte dazu aus, mit der Unterzeichnung der von ihrem Ehemann ausgefüllten Steuerklärung habe die Steuerpflichtige die Verantwortung für die Richtigkeit der darin enthalten Angaben übernommen. Mit der Unterzeichnung der Steuerklärungen ohne jegliche Kontrolle habe die Steuerpflichtige jegliche Vorsicht missachtet und lasse nur den Schluss zu, sie habe eine unvollständige Veranlagung bewusst und willentlich in Kauf genommen, bzw. es sei ihr gleichgültig gewesen, wenn diese unvollständig ausfalle.