Die Bekanntgabe ist unabdingbarer Bestandteil des auf den Erlass der Verfügung hinzielenden Verwaltungsverfahrens. Da für die Zeit der ehelichen Gemeinschaft eine gemeinsame Steuerpflicht besteht, muss auch bei in der Zwischenzeit getrennten, bzw. geschiedenen Ehegatten die Nachbesteuerung wie auch das Strafsteuerverfahren bei beiden durchgeführt werden. Ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung ist dann zu bewilligen, wenn die Bedürftigkeit glaubhaft dargestellt wird und das Begehren nicht aussichtslos erscheint.