Zur Begründung verwies der Vertreter auf die Ausführungen in der Stellungnahme vom 30. Juli 2007. 5. Mit Einsprache-Entscheid vom 10. Dezember 2007 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache in dem Sinne teilweise gut, als sie nach erneuter Prüfung der Sachlage das Versäumnis der Rekurrentin als fahrlässig qualifizierte und die Busse auf 33,3 % reduzierte.