Mit Verfügung vom 17. Juli 2007 leitete die Steuerverwaltung ein Nach- und Strafsteuerverfahren gegen die Pflichtige ein, da sie (aufgrund der Steuererklärung 2006) festgestellt habe, dass die Pflichtige für ihre Tochter D (…) von ihrem damaligen Partner C in den Jahren 2001 bis 2005 Unterhaltszahlungen von Fr. 500.-- erhalten und diese jedoch in den Steuererklärungen der Jahre 2001 bis 2005 nicht deklariert worden seien. 2. Mit Schreiben vom 30. Juli 2007 nahm der Vertreter namens und im Auftrag der Pflichtigen Stellung gegen diese Verfügung und führte darin aus, seine Mandantin habe die Alimente für ihre Tochter D nicht bewusst nicht in den Steuererklärungen 2001 - 2005 angegeben.