Sie haben drei gemeinsame Kinder und die Rekurrentin hat eine voreheliche Tochter. In der von der Pflichtigen nach der Trennung ausgefüllten Steuererklärung 2006 deklarierte sie Unterhaltszahlungen an ihre voreheliche Tochter D. Mit Verfügung vom 17. Juli 2007 leitete die Steuerverwaltung ein Nach- und Strafsteuerverfahren gegen die Pflichtige ein, da sie (aufgrund der Steuererklärung 2006) festgestellt habe, dass die Pflichtige für ihre Tochter D (…) von ihrem damaligen Partner C in den Jahren 2001 bis 2005 Unterhaltszahlungen von Fr. 500.-- erhalten und diese jedoch in den Steuererklärungen der Jahre 2001 bis 2005 nicht deklariert worden seien.