In den 80-er Jahren wurden zur Sanierung der Q. AG Genussscheine ausgegeben, die im Jahre 1991 in (…) Partizipationsscheine zu je Fr. 100.-- umgewandelt und von der Tochter B. gezeichnet wurden, wobei die Liberierung mit dem Kapital der Gesellschaft erfolgte. Die Tochter erhielt diese Partizipationsscheine somit ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, was letztlich einer Schenkung entspricht.