Wie anlässlich der ersten Verhandlung vom Rekurrenten ausgeführt wurde, kam aufgrund familiärer Interna dem Sohn A. keine Beteiligung zu. Gemäss der Selbstdeklaration des Pflichtigen für das Jahr 1996 ist auf den Konten der Kinder B. und C., ein entsprechender Anstieg um je Fr. 3,5 Mio. zu verzeichnen, sodass die Guthaben von B. und C. per 31. Dezember 1996 je Fr. 5'765'000.-- und von A. Fr. 2'142'500.-- betrugen. Der Pflichtige erklärte, er habe sich diese je Fr. 3,5 Mio von seinen Kindern geliehen, weil er aufgrund seines risikoreichen Berufes (…) mit diesem Geld in seinem Betrieb gearbeitet habe. (…) Bei der Q. AG seien die Umstände bis zum Verkauf eher weniger gedeihlich gewesen.