Im Jahr 1995 wurden erstmals Zinsen über je Fr. 70'000.-- je Kontokorrent deklariert, welche von der Steuerverwaltung nicht weiter beanstandet wurde. Somit beliefen sich die Guthaben inkl. Zinsen je Kind per 31. Dezember 1995 auf je Fr. 2'070'000.--. Die Darlehensverhältnisse zwischen dem Pflichtigen und seinen Kindern B. und C. über je Fr. 5,5 Mio. wurden erst mit Verträgen vom 1. Juli 1996 begründet. Durch einen analogen Vertrag, jedoch nur in mündlicher Form, sei auch das Darlehensverhältnis zwischen dem Sohn A. und dem Pflichtigen entstanden.