Zivilrechtliche Rechtsfolge sei, dass das simulierte Rechtsgeschäft als ungültig, das verdeckte Rechtsgeschäft als verbindlich zu würdigen sei. Der Steuerpflichtige soll von seinen Einkünften nicht fiktive, sondern nur tatsächlich geschuldete Schuldzinsen in Abzug bringen können. Da der Darlehenszins zum Darlehenskapital geschlagen werde, sei nicht ersichtlich, welche rechtsgeschäftliche bzw. wirtschaftliche Bedeutung diese Zinszahlungsmöglichkeit habe. Es sei davon auszugehen, dass dieser ungewöhnliche Weg nur aus Gründen der Steuerersparnis gewählt worden sei. Letztlich könnten keine Zahlungseingänge auf den entsprechenden Konten nachgewiesen werden.