Der Schuldzinsabzug in Bezug auf diese Darlehen kann nicht gewährt werden. (Mit Urteil vom 6. Februar 2008 hiess das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 20. April 2007 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut. Das Kantonsgericht hielt u. a in seinen Erwägungen fest, dass durch die vom Pflichtigen gewählte Konstruktion Steuern in erheblichem Umfang gespart werden könnten, weshalb das Vorgehen der Pflichtigen eine Steuerumgehung darstelle.