Die Kosten der Ersatzanschaffungen für Kücheneinrichtungen oder eben fest mit der Liegenschaft verbundenen Einbauschränke, welche somit im Gebäudewert enthalten sind, können als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden. Die hier in Frage stehende Liegenschaft wird durch diesen Ersatz nicht in einen besseren Zustand versetzt und ist daher auch nicht besser ausgestattet, weshalb das Haus durch den Einbau der beiden Hängemappenauszüge, welche die gleiche Funktion erfüllen wie die Regalböden, keine Wertsteigerung im erforderlichen Sinne erfährt.