08-025 Abzug für Liegenschaftsunterhalt Sachverhalt: 1. In der definitiven Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer 2005 vom 22. März 2007 wurde dem Pflichtigen u.a. der unter der Position "Liegenschaftsunterhalt BL privat" geltend gemachte Abzug für die Kosten für den Ersatz von Regalböden in einem Einbauschrank in Höhe von Fr. 1'278.-- gestrichen.