Die Tochter erhielt diese Partizipationsscheine somit ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, was letztlich einer Schenkung entspricht. Die Darstellung des Pflichtigen, die Partizipationsscheine seien zum damaligen Zeitpunkt ohne Wert und deren Wertentwicklung im Jahre 1991 nicht vorhersehbar gewesen ändert nichts daran, dass die Partizipationsscheine als Schenkung zu qualifizieren sind und letztlich die Grundlage für das von den Kindern B. und C. an den Vater gewährte Darlehen bildeten. In der Folge wurden die Partizipationsscheine anscheinend nur zwischen ihr und C. aufgeteilt, da A. nicht bereit war die Auflagen des Pflichtigen zu erfüllen.