(…) Bei der Q. AG seien die Umstände bis zum Verkauf eher weniger gedeihlich gewesen. Die Darlehen von seinen Kindern habe er bis jetzt nicht wieder zurückgezahlt, weil diese das Geld nicht benötigten. Ausserdem habe seine Frau den Kindern im Jahre 1999 N. Aktien im Wert von je Fr. 2'171'500.-- geschenkt und die Kinder auf diese Weise finanziell versorgt. Im heutigen Zeitpunkt wäre jedoch eine sofortige Rückzahlung ohne weiteres möglich.