Im Oktober 1995 verkaufte der Pflichtige seine Beteiligungen an der Q. AG (…). Gleichzeitig verkaufte er im Rahmen der Vermögensverwaltung der Kinder auch die Anfang der 90er Jahre auf den Namen von B. gezeichneten Partizipationsscheine an der Q. AG. Der daraus resultierende Erlös wurde anscheinend entgegen dem Eigentum an den Partizipationsscheinen je zu gleichen Teilen auf die Kinder B. und C. aufgeteilt. Wie anlässlich der ersten Verhandlung vom Rekurrenten ausgeführt wurde, kam aufgrund familiärer Interna dem Sohn A. keine Beteiligung zu.