Auf diese Weise schaffte der Pflichtige für seine Kinder eine finanzielle Grundlage, die sich unter seiner Verwaltung in den späteren Jahren noch erheblich entwickelte. d) Aus den Steuerakten der Rekurrenten der Vorjahre (ab dem Jahr 1987) ist ersichtlich, dass das Vermögen der drei Kinder je dem Vater quasi kraft mündlichen Vertrages als Darlehen zur Verfügung gestellt worden ist und von diesem jeweils separaten Kontokorrentkonten zugeordnet war. Die ab 1990 in den Veranlagungen deklarierten Kontostände über je Fr. 2'000'000.-- wiesen bis in das Jahr 1995 keine Änderungen auf. Gemäss den Deklarationen des Pflichtigen erfolgten bis in das Jahr 1994 keine Zinszahlungen.