Anfänglich sei dieses Vermögen in Wertschriften bzw. Immobilien angelegt worden. Im Rahmen der Verwaltung des Vermögens der Kinder habe sich die Familie X. an der Q. AG (…) beteiligt. Beim Verkauf der Q. AG im Jahre 1994 an die R. sei ein Erlös von je Fr. 3,5 Mio für B. und C. erzielt worden. im Übrigen seien noch weitere kleinere Transaktionen im Wertschriften- und Immobilienbereich durch die Kinder durchgeführt worden. Aufgrund bruchstückhaft vorhandener Unterlagen werde jedoch auf deren Einreichung verzichtet. b)