Letztlich könnten keine Zahlungseingänge auf den entsprechenden Konten nachgewiesen werden. 6. (…) a) Mit Schreiben vom 15. Februar 2007 reichte der Vertreter der Pflichtigen verschiedene Belege und Unterlagen ins Recht und nahm dazu Stellung. Grundlagen für die Vermögen der Kinder seien die Schenkungen aus den Jahren 1965 und 1968 gewesen. Das Vermögen der Kinder sei durch den Pflichtigen verwaltet worden und habe bis 1990 bei den Kindern im Ergebnis zu einem Nettovermögen in der Grössenordnung von je Fr. 2 Mio. geführt. Anfänglich sei dieses Vermögen in Wertschriften bzw. Immobilien angelegt worden.