O., § 30 N 45ff). Zur Abgrenzung der abzugsfähigen Unterhaltskosten von den wertvermehrenden Aufwendungen hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege, Stand 1. Januar 2003 einen nicht abschliessenden Katalog aufgestellt. 3. Anhand der an der heutigen Verhandlung vom Pflichtigen eingereichten Fotografie sowie der vorliegenden Rechung ist ersichtlich, dass es sich bei dem umstrittenen Wandschrank nicht um ein freistehendes Regal resp.