Zur Begründung verwies sie auf den Einsprache-Entscheid. Ergänzend führte sie aus, dass die alten Regale nicht lediglich durch neue ersetzt worden, sondern ein neues System mit Hängemappenauszügen angeschafft worden sei. Bezüglich der Fahrtkosten sei anzumerken, dass die Benutzung des privaten Fahrzeuges für zwei Tage in der Woche zwecks Schulhauswechsel als Gegeben angesehen worden sei. Ansonsten sei ihm die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durchaus zumutbar, da der Zeitaufwand täglich weniger als 2,5 Stunden betrage. 5. Das Begehren um Abzug der Kosten für die Benutzung des privaten Fahrzeugs in vollem Umfang hat der Pflichtige an der heutigen Verhandlung zurückgezogen.