08-024 Abzug für Liegenschaftsunterhalt Sachverhalt: 1. In der definitiven Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2005 vom 22. März 2007 wurde dem Pflichtigen u.a. der unter der Position "Liegenschaftsunterhalt BL privat" geltend gemachte Abzug für die Kosten für den Ersatz von Regalböden in einem Einbauschrank in Höhe von Fr. 1'278.-- gestrichen. 2. Die dagegen erhobene Einsprache vom 1. April 2007 hiess die Steuerverwaltung mit Einsprache-Entscheid vom 14. September 2007 in dem Sinne teilweise gut, als für Montage und Demontage der Einbauelemente ein Abzug in Höhe von Fr. 678.-- zugelassen wurde, hingegen die Kosten für die Neuanschaffung der Hängemappenauszüge (Mobiliar) jedoch nicht.