Da es auf der von der Steuerverwaltung berechneten Route regelmässig zu Verkehrsbehinderungen aufgrund von Staus komme, führe eine an der Kilometerzahl längere Route schneller zum Arbeitsort. Gemäss der Praxis des Kantons Basel-Landschaft ist vom schnellsten Weg als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kilometerzahl auszugehen und nicht vom kürzesten. Der schnellste Weg führt, wie von der Steuerverwaltung korrekt berechnet, mit 9.9 km von Gemeinde A über Gemeinde C nach Gemeinde B. Verkehrstechnische Behinderungen wie zum Beispiel Stau, Nebel oder schweres Schneetreiben gehören zum Alltag und liegen in der Risikosphäre eines jeden Einzelnen.