für Motorräder (Hubraum über 50 cm3) und bis zu 65 Rp. für Autos zulässig (der Nachweis höherer Kosten bleibt vorbehalten). Für die Hin- und Rückfahrt über Mittag können aber höchstens die Kosten für auswärtige Verpflegung gemäss Buchstabe b (14 Fr. pro Tag, jedoch höchstens 3000 Fr. pro Jahr) geltend gemacht werden.